Neue Regeln für Drohnen: Nummernschild und Kenntnisnachweis kommen

Das Bundeskabinett hat jetzt die schon seit einiger Zeit diskutierten neuen Regeln für unbemannte Fluggeräte beschlossen. Sie zielen hauptsächlich auf die inzwischen sehr zahlreich gewordenen (Kamera-)Drohnen - laut Schätzung der Deutschen Flugsicherung (DFS) existieren in Deutschland ca. 400.000 Drohnen der unterschiedlichsten Typen -, aber sie betreffen natürlich auch Modellflugzeuge.


Ziel ist es, auch zukünftig Kollisionen oder andere Unfälle mit Beteiligung von Drohnen zu vermeiden und im Schadensfall verantwortliche Personen ermitteln zu können. Wie angekündigt, kommt das "Nummernschild", d.h. die Kennzeichnungspflicht für Drohnen über 250 Gramm, der aber per einfacher Plakette auf der Drohne mit Namen und Adresse des Eigentümers genüge getan wird.



Für Modelle ab 2kg muß zudem ein Kenntnisnachweis durch wahlweise eine gültige Pilotenlizenz, eine - auch online - abzulegende Prüfung durch eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Stelle oder eine Bescheinigung nach Einweisung durch einen Luftsportverein nachgewiesen werden. Wird nur auf einem Modellfluggelände geflogen, muss dieser Nachweis nicht erbracht werden.



Eine Betriebserlaubnis ist nur für Modelle mit einem Gesamtgewicht über 5kg erforderlich - Behörden oder Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, wie z.B. Feuerwehren, THW, DRK benötigen diese grundsätzlich nicht. Modelle über 5kg sowie Nachtflüge aller Fluggeräte allerdings benötigen generell eine Flugerlaubnis. Weggefallen ist die bisher geplante generelle Erlaubnispflicht für die gewerbliche Nutzung - auch hier gilt jetzt die Erlaubnisfreiheit unter 5 kg. Gestrichen wurde mit dem Argument der Chance für Zukunftstechnologien zudem das generelle Betriebsverbot für Flüge außerhalb der Sichtweite - diese sind für Drohnen ab 5 kg Gewicht per spezieller Behördenerlaubnis jetzt möglich.



Verboten sind für Flugmodelle und unbemannte Luftfahrtsysteme Flüge über 100 Meter Höhe ohne spezielle Flugerlaubnis - was allerdings nicht für den Flug über ausgewiesenen Modellfluggeländen gilt - sowie (für Drohnen unter 5kg bzw ohne spezielle Erlaubnis) Flüge außerhalb der Sichtweite des Piloten und der Flug mit über 25kg schweren Modellen. Für alle Modelle gelten zudem Zonen, die nicht überflogen werden dürfen bzw. Objekte in deren Nähe nicht geflogen werden darf, wie etwa Flughäfen, Menschenansammlungen, Naturschutzgebieten, Behörden (wie etwa Kanzleramt und Bundespräsidialamt), Gefängnisse, Industrieanlagen und bestimmten Verkehrswegen.



Spezielle Regeln sollen für Wohngrundstücke gelten: Drohnen, die mehr als 250g wiegen oder Audio, Video oder Funk aufzeichnen können, dürfen nur mit Erlaubnis der potentiell betroffenen Personen solche Grundstücke überfliegen. Die zuständige Behörde kann aber je nach Fall Ausnahmen von diesen Verboten zulassen.



Extra geregelt ist auch der Einsatz von Videobrillen zur Steuerung von Fluggeräten aus der Ich-Perspektive - sie dürfen nur eingesetzt werden bis zu einer Höhe von 30 Metern und das gesteuerte Modell darf nicht mehr als 250g wiegen. Eine Ausnahme von diesen Regeln besteht, wenn eine andere Person diesen Flug beobachtet und gegebenenfalls den Piloten auf für ihn unsichtbare Gefahren aufmerksam machen kann. Außerdem besteht eine sogenannte Ausweichpflicht: Drohnenpiloten müssen bemannten Flugobjekten (Flugzeugen ebenso wie Heißluftballonen) ausweichen.



Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) jedenfalls begrüßt den Beschluss des Kabinetts als Beitrag zur Stärkung der Sicherheit, die auch dem Ergebnis einer repräsentativen Umfrage in Deutschland entsprechen dürften.



Noch ist die Drohnen-Verordnung nicht gültig - sie muß als nächstes noch im Bundesrat geprüft und diskutiert werden, bevor sie verkündet werden kann und damit greift. Hier ein übersichtlicher Flyer vom Bundesverkehrsministerium mit den neuen Regeln.



Der Deutsche Modellflieger Verband (DMFV) will diesen noch notwendigen letzten rechtlichen Schritt nutzen, um Änderungen an den neuen Regeln durchzusetzen. Er ist besonders mit der Begrenzung der Flughöhe auf maximal 100 Meter (die aufgrund einer späten Intervention des Bundesverteidigungsministeriums zustande gekommen ist) nicht einverstanden, welche nur mit Kenntnisnachweis und zusätzlicher Aufstiegserlaubnis (für Flüge außerhalb von Modellflugplätzen) aufgehoben werden kann. Zu diesem Zweck hat er die Pro Modellflug-Kampagne gestartet.


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