Livestreaming noch nur mit Rundfunklizenz?

// 13:02 Di, 28. Mär 2017von

UPDATE: Eine Antwort der Landesmedienanstalt Nordrhein-Westfalen auf eine Anfrage von Peter Smits von Pietsmiet hat weitere Informationen geliefert: entgegen seiner ersten Annahme betrifft die Forderung nach einer Sendelizenz nicht den 24h mit Archivmaterial bespielten Nebenkanal PietSmietTV sondern den Hauptkanal Pietsmiet, der nur unregelmässig live online geht.


Die logische Folge wäre, dass alle Twitch-Kanäle (und auch ähnliche andere Streaming-Angebote) betroffen wären. Die Einstufung regelmässiger Live Streaming-Sendungen als Rundfunkangebot hätte dann womöglich nicht nur zur Folge, dass eine gebührenpflichtige Zulassung zu erwerben ist, sondern, so fürchtet Pietsmiet, auch die Verpflichtung eines Jugendschutzbeauftragten für jeden Kanal und die Beschränkung auf für Kinder und Jugendliche geeignete Sendungsinhalte vor 22 Uhr.



In der Tat tun sich mit der Entscheidung der ZAK für viele Live Streamingkanäle existentielle Fragen auf, die erst per Gericht (oder neuen Gesetzen) entschieden werden können. Peter Smits jedenfalls hat vorerst rechtlichen Widerspruch angekündigt.






Ende des UPDATES - hier die orginale Newsmeldung:



Sind Dienste, die im Internet Live Video streamen, lizenzierungspflichtige Rundfunkangebote? Diese Frage beantwortet die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Medienanstalten neuerdings mit einem eindeutigen Ja - mit der Folge, daß solche Anbieter für ihren Weiterbetrieb ab sofort eine Zulassung benötigen oder verboten werden könnten.



Ein Präzendezfall hat die Kommission am 21.März mit der Entscheidung geschaffen, PietsmietTV als zulassungspflichtiges Rundfunkangebot ohne Zulassung einzustufen. PietSmietTV ist ein Streaming Service, der 7 Tage die Woche 24 Stunden lang Live sendet - vor allem Let´s Play Videos, bei denen man jemand beim Spielen zuschaut. PietSmietTV wird über Twitch und YouTube gestreamt. Beantragt PietSmietTV nicht bis zum 31.April bei der zuständigen Landesmedienanstalt eine Sendelizenz, dann wird der Weiterbetrieb verboten.



Gesetztsrundlage ist der Rundfunkstaatsvertrag, der definiert, daß jeder nicht-interaktive linerare Informations- oder Kommunikationsdienst, der sich mit einem journalistisch gestalteten Angebot an die Allgemeinheit richtet und mehr als potentiell 500 gleichzeitige Zuschauer erreicht als zulassungspflichtiger Rundfunk anzusehen ist, was nach Einschätzung der ZAK auf PietSmietTV zutrifft.



Die Kommission will auch weitere Live Streamuing Dienst auf welche diese Definition eines Rundfunkanbieters zutrifft auffordern, sich zu eine Sendelizenz zu besorgen - zumindest solange die Gesetzeslage nicht genauer zwischen den verschiedenen alten und neuen Medien unterscheidet. Demnächst könnten also noch weitere Anbieter von Live Streaming-Angboten die Aufforderung bekommen, eine Sendelizenz zu beantragen. Angesichts der nicht nicht unerheblichen Kosten von 1.000-10.000 Euro würde dies die ökonomische Wirtschaftlichkeit solcher Angebot in Zukunft stark beeinflußen.


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